Nachrichten Detailansicht

Bundesnetzagentur entzieht Störer die Zulassung zum Amateurfunkdienst

Dokumentation des Fehlverhaltens bewährte sich

Die Störungen auf den Bonner Amateurfunkrelais und im Umland einer namentlich bekannten Person waren seit Jahren immer wieder Thema unter den Funkamateuren.

In diesen Tagen erging der Hinweis, dass die Bundesnetzagentur (BNetzA) diesem Verursacher die Zulassung zum Amateurfunkdienst entzogen hat. Vorausgegangen waren ein im Verwaltungsverfahren rechtlich vorgeschriebenes Anhörungsverfahren und mehrere Überprüfungen der BNETZA vor Ort.

Der Entscheidung der Behörde lagen z.B. mehrere Eingaben der betroffenen Relaisverantwortlichen, der Interessengemeinschaft Funkamateure Siebengebirge e.V., einzelner Funkamateure und des DARC-Distriktsvorstandes Köln-Aachen zugrunde.

Das zeitaufwändige mehrmonatige Verfahren zeigt, dass nur das Sammeln von Informationen über Zeit und Art der ungewünschten Aussendung in schriftlicher Form (wenn möglich mit Tondokumentation) die nötige Beweislast erbringen kann.

Leider macht der Störer trotz Entzug der Zulassung zum Amateurfunkdienst munter weiter. Dies ist der Bundesnetzagentur als zuständiger Verwaltungsbehörde bereits bekannt. Und sie ist auch hier bereits wieder tätig.

Die Bundesnetzagentur weist in diesem Zusammenhang nochmals auf die Möglichkeit der Einschaltung der Funkstörungsbearbeitung der BNetzA unter Tel. 04821-895555 (Erreichbarkeit: rund um die Uhr) hin.

Diese Website nutzt ausschließlich technisch erforderliche Cookies. Wir benutzen keine Cookies, die eine Einwilligung erfordern würden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. X