(19.07.2005/js) Noch bis 31.7. schreibt die Bundesnetzagentur (BNetzA, ehemals Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, RegTP) befristete Zuteilungen von Ausbildungsrufzeichen kostenlos in eine unbefristete Genehmigung um. Die Regelung gilt für Zuteilungen von DN-Rufzeichen, die nach dem 19.2. ausgelaufen sind.
Dies kann man formlos mit Namen und Rufzeichen des Verantwortlichen sowie Nennung des Ausbildungscalls bei der jeweils zuständigen Außenstelle beantragen. Bei einer Umschreibung nach dem 31.7. ist die Gebühr von 70 Euro zu entrichten. Ausbildungscalls sind seit In-Kraft-Treten der neuen Amateurfunkverordnung am 19.2. unbefristet gültig. Alle zurzeit noch gültigen, befristeten Zuteilungen können auch nach dem 31.7. kostenfrei umgemeldet werden. Anträge dazu sollte man ca. 4 Wochen vor Ablauf an die Außenstelle stellen.