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Änderungsantrag der Funkamateure zur EMV-Direktive erfolgreich verabschiedet

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) des Europäischen Parlaments hat vor wenigen Tagen über die Neufassung der "Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit" (EMV-Direktive) abgestimmt. Die Abgeordneten des Parlaments haben dabei mit großer Mehrheit einen Änderungsantrag, der auf Initiative des DARC und des Political Relations Committee (PRC) der IARU eingebracht worden war, angenommen. Bereits Ende des vergangenen Jahres, nachdem der Entwurf zur Neufassung bekannt wurde, hat sich der DARC auf verschiedenen politischen Ebenen engagiert, damit keine für Funkamateure nachteiligen Formulierungen in der neuen EMV-Direktive enthalten sind. Konkret ging es um die im Entwurf enthaltene Änderung der Definition einer "elektromagnetischen Störung" gegenüber der in Kraft befindlichen Gesetzgebung. Im ungünstigen Fall hätte die Verabschiedung des Entwurfs mit dieser Neu-Definition dazu führen können, dass das ausgesendete Nutzsignal einer Amateurfunkstelle als Störgröße hätte behandelt werden können. Der DARC hat zusätzlich zur Intervention auf Bundesebene auch die Abgeordneten im Europäischen Parlament überzeugen können, dass die vorliegende Fassung eine unzutreffende Definition elektromagnetischer Störungen enthält. Dabei wurde stets betont, dass die Neufassung der EMV-Direktive insgesamt als positiv zu bewerten ist, insbesondere weil mit ihr die Wertigkeit des CE-Zeichens gestärkt wird und so die Quote der zu Unrecht auf dem Europäischen Markt befindlichen nicht konformen Betriebsmittel reduziert werden könnte. Aus Sicht des Amateurfunks war es allerdings von elementarer Bedeutung, dass es bei der alten Definition bleibt, nach der eine elektromagnetische Störung ausschließlich durch ein unerwünschtes Signal, ein elektromagnetisches Rauschen oder eine Veränderung des Ausbreitungsmediums hervorgerufen werden kann. Ein legales Nutzsignal jedoch bleibt erwünscht und wird nicht zur Störgröße. Die Diskussion des Binnenmarktausschusses finden Sie als WMV-Datei (1,8 GByte) unter: www.europarl.europa.eu/vod/vodservice/getVODForDownload?vodid=16075&format=wmv&type=2&lang=DE




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