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AFuV-Änderungen jetzt erst im August

In einem Gespräch zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und dem Runden Tisch Amateurfunk am Mittwoch hat der zuständige Abteilungsleiter Gerold Reichle noch einmal betont, dass das BMWi an einem regelmäßigen Austausch mit dem RTA interessiert ist. Das Ministerium informierte außerdem über das In-Kraft-Treten der AFuV-Änderungen. Dies wird sich bis Ende August verschieben. Als Übergangsfrist für die neuen Klasse E-Prüfungen ist ein halbes Jahr vorgesehen. Die Zuweisung des Frequenzbereiches 50 MHz auf sekundärer Basis für die Klasse A braucht mit Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung nicht mit den erst vorgesehen Auflagen, sondern kann zu den gleichen Bedingungen der jetzt noch geltenden Sonderzuteilungen erfolgen.

Die AFuV wird zunächst auf die relevante Amtsblattmitteilung 311/2005 verweisen. Einer mittelfristigen Übernahme von Prüfungen durch Verbände steht das BMWi unter Berücksichtigung der Haushaltslage der BNetzA positiv gegenüber. Es wird bei der BNetzA eine Stellungnahme einholen. Die Vorstandsinformation dazu finden Sie unter auf service.darc.de/voinfo oder in der Rubrik DARC in Packet Radio.

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