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Ausnahmegenehmigung: Auch in Schleswig-Holstein verlängert

Funk im Kfz

Die bis zum 31.12.2021 bestehende Ausnahmegenehmigung für die Nutzung von Funkgeräten ohne Freisprecheinrichtung durch den Fahrer wird nun auch in Schleswig-Holstein verlängert. Diese Ausnahmeregelung gilt in Schleswig-Holstein vorerst bis zum 30. Juni 2022. Nachzulesen unter www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VII/Presse/PI/2021/IV_2021/211230_Verlaengerungen_Lkw_Mobilsprechgeraete.html.

In Bundesländern, in denen es keine Ausnahmeregelung gibt, ist die Nutzung gemäß §23 Abs. 1A der STVO untersagt und wird mit einem Bußgeld geahndet. Darüber berichtet der Hamburg-Rundspruch.

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