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Daten bestehender 50-MHz-Genehmigungen aktualisieren

Mit der Mitteilung Nr. 266 / 2002 (Amtsblatt Reg TP Nr. 10/2002 vom 29.05.2002, S. 811) wurde die Änderungsmöglichkeit für Sonderzuteilungen im 50-MHz-Bereich bekannt gegeben. Danach müssen Sonderzuteilungen nicht ersatzlos entfallen, wenn sich an den registrierten Daten wie Rufzeichen, Telefonnummer, Anschrift oder Standort Änderungen ergaben. Zum Erhalt der Sonderzuteilung ist in diesen Fällen ein formloser Antrag auf Änderung der Zuteilung, mit Angabe der modifizierten Daten (alt und neu), an die Außenstelle Mülheim zu senden.

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