Archiv Detailansicht

Einsteigerlizenz künftig auch im Ausland zugelassen

Mit der Verfügung 93/2005 der Bundesnetzagentur vom 21. Dezember wird geregelt, wie künftig die Funkamateure der Klasse E vorübergehenden Funkbetrieb im Ausland betreiben können. Dies gilt nur für die Länder, die die CEPT-Empfehlung (05)06 anwenden. Ebenfalls hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur CEPT-Empfehlung erklärt.

Damit wird es auch ausländischen Funkamateuren mit einer Einsteigerlizenz ermöglicht, Funkbetrieb in Deutschland zu machen. Voraussetzung ist, das das Heimatland den Beitritt zur o.a. CEPT-Empfehlung erklärt und in der Zulassungsurkunde bestätigt.

Auch Länder außerhalb der CEPT können sich dieser Empfehlung anschließen. Betont werden muss, dass der Funkbetrieb in den jeweiligen Gastländern sich ausschließlich nach den dort geltenden Vorschriften der Einsteigerlizenz richtet. Diese nationalen Regelungen weichen derzeit erheblich voneinander ab.

Die langjährige Arbeit der IARU-Reg.1 sowie einiger Amateurfunkverbände, darunter auch der DARC e.V., hat in Zusammenarbeit mit den nationalen Fernmeldeverwaltungen in der CEPT zu dieser positiven Regelung für die Einsteiger in den Amateurfunk geführt.

Der DARC hat durch seine Zusammenarbeit mit der BNetzA und dem BMWI diese schnelle und zweckmäßige Lösung erreicht. Die Bereitschaft der Verwaltung, hier die notwendigen Schritte voranzubringen hat dazu geführt, dass Deutschland nach Dänemark als zweites Land dieser CEPT-Regelung beigetreten ist. Es wird erwartet, dass die Schweiz folgen wird. Die notwendigen Bestätigungen bzw. neuen Genehmigungsurkunden werden ab Januar 2006 von den Außenstellen der BNetzA ausgestellt werden. Der DARC hofft, dass möglichst viele europäische und auch andere Länder dieser CEPT-Empfehlung beitreten werden. Hier besteht gleichzeitig ein Anreiz für die Länder, die bisher keine Einsteiger- (Novice-) lizenz haben baldmöglichst diese zu schaffen und den Funkverkehr für die bereits bestehenden Novice-Lizenzen zu öffnen. Der vollständige Text der Verfügung ist unter www.bundesnetzagentur.de/media/archive/4471.pdf

zu finden.

Details dieser Regelung werden sich aus dem Ablauf des Verwaltungsverfahrens ergeben. Interessenten sollten sich gem. den Hinweisen in der Verfügung mit den zuständigen Außenstellen der BNetzA in Verbindung setzen.

Die aktuellste Auflistung mit den Präfixen

für die Klasse-E-Genehmigungen im Ausland ist direkt auf der Webseite des

European Radiocommunications Office (ERO) unter: tinyurl.com/dq2ph zu finden. Diese Liste zeigt unter anderem auch, welche Länder an dieser

Regelung bereits teilnehmen.

Unter tinyurl.com/2bcdf finden Sie die dazugehörige Original-Empfehlung "ECC/REC 05-06", die die Regelungen zu den Einsteigergenehmigungen enthält.

Diese Website nutzt ausschließlich technisch erforderliche Cookies. Wir benutzen keine Cookies, die eine Einwilligung erfordern würden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. X