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Falschmeldung über Steuererklärungen des DARC

(26.10.2005/sh) Der DARC habe in den vergangenen Jahren die Ortsverbandsanteile dem Finanzamt Kassel nicht gemeldet und lege falsche Zahlen vor. Diese Falschmeldung hatte die AGZ in ihrem Rundspruch am 23. Oktober 2005 verbreitet. Richtig ist, dass der DARC e.V. den nächsten Antrag für die Freistellung von der Körperschaftssteuer erst im Februar 2006 abgeben muss. Dieser Antrag wird – wie bei gemeinnützigen Organisationen üblich – stets für den Zeitraum mehrerer zurückliegender Jahre gestellt und enthält auch die Ortsverbandsanteile.

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