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Neue Amateurfunk-Bestimmungen in Finnland in Kraft

Finnland

Mit Datum 24. April 2020 traten in Finnland neue Bestimmungen zur Frequenzzuweisung in Kraft. Der Frequenzbereich 1240…1300 MHz ist kein allgemeines Amateurfunkband mehr. Der Bereich darf nur noch mit Sondergenehmigung benutzt werden. Diese Sondergenehmigung kann zeitlich befristet erteilt werden, solange das Galileo-System noch nicht vollständig in Betrieb ist. Im 2-m-Band wurden zwei neue Relaiskanalpaare zugewiesen: 144,9750/145,5750 und 144,9875/145,5875 MHz.

Auf der (finnischsprachigen) Seite der Behörde unter https://www.finlex.fi/fi/viranomaiset/normi/480001/45948 sind oben sechs PDF-Dateien angegeben. Es handelt sich um zwei Dokumente, jeweils finnisch, englisch und schwedisch (suomi/englanti/ruotsi). Darüber berichtet Gerd Latzin, DL2SB, vom DARC-Auslandsreferat.

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