Im sechsten Teil, Kultur und Freizeit, wird in §24 (3) ausgeführt, dass Vereine Sitzungen und Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen durchführen dürfen, wenn die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Des weiteren sind bei solchen Veranstaltungen natürlich die Kontaktdaten der betroffenen Personen aufzunehmen. Aber dieses sollte ja im DARC sowieso erfolgen, damit der Versicherungsschutz gewährleistet ist.
Allerdings gab es auch vom DARC Vorstand eine Anweisung vom März, dass Treffen nicht durchgeführt werden dürfen. Auf Rückfrage beim DARC Vorstand wurde mitgeteilt, dass dieser Beschluss um die Aussage erweitert wurde, das entsprechende Landesverordnungen zu beachten sind.
Damit steht den monatlichen OV Abenden im Distrikt H nichts mehr entgegen.
73, Oliver, DH8OH, und Karsten, DC7OS, für den Distriktsvorstand