des Deutschen Amateur Radio Klub
Sie erreichen Mitglieder unseres OV´s auf folgender Frequenz:
Relais: DM0GZ: 439.225 MHz -7.6 MHz Ablage
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jeden Mittwoch um 19:30 Uhr (Ortszeit) auf 10m:
lokale T18/T02 Runde auf 28.510 MHz +-
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Gründungsmitglied
Der erste Vorstand wurde auch gleich gewählt:
1. OVV - DC6MY, Bernhard
2. OVV - DB3MH, Helmut
Kassiererin/Schriftführerin - DB3MI, Rita
QSL-Manager - DJ1ZX, Karl
Mit der Industrialisierung, wie etwa der Dampfmaschine oder dem elektrischen Strom, kam auch Ende des 19. Jahrhunderts die Funktechnik auf. Zuerst wies der Mathematiker Maxwell in den Jahren 1861-64 die Funkwellen nur theoretisch (in den Maxwellschen Gleichungen) nach, bis 1886-88 dem deutschen Physiker Heinrich Hertz auch die Erzeugung und der Nachweis elektromagnetischer Wellen gelang (nach ihm wurde die SI-Einheit der Frequenz, Hz, benannt). Doch anfangs wurde nur mit richtigen Funkengeneratoren "gefunkt" (daher auch der Name Funk). Erst die Versuche des italienischen Physikers Guglielmo Marconi ab 1895 zur drahtlosen Übermittlung von Radiowellen (Antennen/SWR) ermöglichten dann um die Jahrhundertwende die ersten transatlantischen Verbindungen.
Man stellte zu Anfangs fest, dass nur niedrige Frequenzen brauchbar waren, sie folgten besser der Erkrümmung. Deshalb wurde 1912 festgelegt, daß alle Wellenlängen unter 275 Meter (also über 1 MHz) für Experimente frei verfügbar seien, unter 1 MHz für kommerzielle Funkdienste reserviert waren. Amateurfunker und Wissenschaftler nutzten also die höheren Frequenzen, doch erzielten sie auch hier bald hohe Reichweiten, und so wurde 1929 wieder eine neue Regelung getroffen, die Frequenzen über 1 MHz waren nun nicht mehr frei verfügbar, allerdings blieben den Funkamateuren Teilbereiche bei den Wellenlängen von 80, 40, 20, 15 und 10 Meter (also im Kurzwellenbereich).
Später kamen noch Teilbereiche u.a. bei 144 MHz, 430 MHz, 1.3 GHz und höher hinzu.
Im Gesetz über den Amateurfunk vom 14. März 1949, § 1, Abs. 2 ist klar definiert:
Funkamateur ist, wer sich lediglich aus persönlicher Neigung und nicht in Verfolgung anderer, z.B. wirtschaftlicher oder politischer Zwecke mit Funktechnik und Funkbetrieb befasst.
Funkamateure müssen vor dem Funken eine Prüfung ablegen, um damit den Nachweis über technisches und gesetzliches Wissen beizubringen. Dafuer dürfen Funkamateure (und nur diese) Funkgeräte ohne CEPT (früher FTZ-Nr.) betreiben, ja sogar solche selberbauen und Leistungen bis 750W benutzen.
Das Spektrum der verwendeten Betriebsarten ist weit, es geht vom Morsen (CW) über Sprache (FM, SSB) und digitalen Betriebsarten wie Amtor und Packet-Radio bis hin zu Amateurfunkfernsehen (ATV) oder sogar Erde-Mond-Erde (EME) Verbindungen.