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      Erhebliche Mengen nichtkonformer Geräte

      BNetzA

      Die Bundesnetzagentur hat 2024 rund 8000 unterschiedliche Gerätetypen ermittelt, die die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllten und zum Teil erhebliche Mängel aufwiesen. Dies betraf eine Gesamtstückzahl von mehr als 5,3 Millionen Geräten. Die Bundesnetzagentur sanktionierte die Produkte im Online- und im stationären Handel sowie in Zusammenarbeit mit dem Zoll. Geräte mit technischen oder formalen Mängeln wie fehlenden Angaben zum verantwortlichen Wirtschaftsakteur in der EU oder fehlender CE-Kennzeichnung dürfen in Deutschland nicht angeboten werden.

      Die Online-Marktüberwachung der Bundesnetzagentur hat im Jahr 2024 insgesamt 1425 auffällige Angebote identifiziert und in Zusammenarbeit mit den Verkaufsplattformen entfernt. Das betraf eine Stückzahl von rund 3 Millionen Geräten. In 2024 hat die Bundesnetzagentur eine Kampagne zur Überprüfung von Online Angeboten auf Plattformen außerhalb der EU durchgeführt. Das Ergebnis der Kampagne zeigte, dass fast alle Produkte auffällig waren. Zu den überprüften Produkten zählten u.a. ferngesteuerte Drohnen, zu denen keinerlei Konformitätsunterlagen bereitgestellt wurden, nicht CE-gekennzeichnete LED-Beleuchtungseinrichtungen oder unzulässige Störsender.

      Im deutschen Einzelhandel prüfte die Bundesnetzagentur knapp 2500 Gerätetypen. Dabei erließ sie 28 Vertriebsverbote und sprach 872 Aufforderungen zur Mängelbehebung für nicht konforme Produkte aus. Das betraf eine Stückzahl von über 1,9 Millionen Geräten. Die Bundesnetzagentur überprüfte darunter beispielsweise Multifunktions-Ladegeräte. Diese können Störungen in Frequenzbereichen verursachen, die von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten genutzt werden. Einige Geschwindigkeitsmesser, die als Zubehörartikel für Kraftfahrzeuge dienen, hielten bei messtechnischer Überprüfung die zulässige Sendefrequenz nicht ein. Dadurch stören sie Flugfunk- und Flugnavigationsfunkdienste. Bei Funkanlagen können von stromführenden Teilen oder defekten Akkus Gefahren ausgehen. Die Bundesnetzagentur achtet bei diesen Produkten darauf, dass die Anforderungen an die Gerätesicherheit eingehalten werden.

      Im Jahr 2024 meldete der Zoll rund 5500 verdächtige Warensendungen an die Bundesnetzagentur. Davon waren rund 92 Prozent auffällig und erhielten keine Freigabe für den europäischen Markt. Von der Einfuhrsperre waren mehr als 406 000 Geräte betroffen.

      (Auszug aus Pressemitteilung der Bundesnetzagentur)

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