Jeder von elektromagnetischen Störungen betroffene Funkamateur / Rundfunkhörer muß diese selbst an die BNetzA melden, mit dem nachdrücklichen Ziel die Erfüllung und Durchsetzung des EMVG für den Amateurfunkdienst und Rundfunkdienst einzuverlangen.
Details wie eine korrekte Meldung formuliert werden soll