Themen im Rheinland-Pfalz-Rundspruch
- Weihnachtspause des Rheinland-Pfalz-Rundspruchs
- SAFA 2025 – Anmeldungen
- G20 Funk-Flohmarkt
- Auszug aus dem Amtsblatt der Bundesnetzagentur erschienene Verfügung Nr. 105/2024 über die Verlängerung der befristeten Erlaubnisse der Nutzung der angegebenen Frequenzbereiche bis zum 31.12.2025
- Termine zum Vormerken
Vorankündigung Weihnachtspause des Rheinland-Pfalz-Rundspruchs
Wie jedes Jahr findet eine Weihnachtspause des Rheinland-Pfalz-Rundspruchs statt.
Dies ist der letzte Rheinland-Pfalz-Rundspruch für dieses Jahr.
Ab dem 09. Januar 2025 erscheint dieser wieder wöchentlich.
Ich wünsche allen ein frohes Fest und ein gutes neues Jahr, viel Glück und Gesundheit.
73,
Silvia - DF8WR
Ausschreibung Aktivitätswoche Rheinland-Pfalz 2025
Der Distrikt Rheinland-Pfalz veranstaltet vom 1. bis zum 7. Januar eines jeden Jahres seine traditionelle Langzeitaktivität, die Aktivitätswoche Rheinland-Pfalz.
Die Aktivitätswoche beginnt um 0 Uhr UTC am Neujahrsmorgen und endet am 7. Januar um 24 Uhr UTC.
Während dieser Zeit sind alle Funkamateure des Distriktes „K“ aufgerufen, besonders aktiv zu sein.
Die komplette Ausschreibung (Stand 23.10.2024) ist zu finden unter:
https://www.darc.de/fileadmin/filemounts/distrikte/k/raw2025/raw-ausschreibung-2025.pdf
Auszug aus dem Amtsblatt der Bundesnetzagentur erschienene Verfügung Nr. 105/2024 über die Verlängerung der befristeten Erlaubnisse der Nutzung der an gegebenen Frequenzbereiche bis zum 31.12.2025
Nutzung des Frequenzbereichs 50–52 MHz
In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) wird im Amateurfunk die vorübergehende Nutzung des Frequenzbereichs 50,00–52,00 MHz vom 01.01.2025 bis zum 31. Dezember 2025 für Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunk der Klasse E unter den nachfolgenden Nutzungsbestimmungen gestattet
Nutzungsbestimmungen
Frequenzbereich: 50,000 MHz-52,000 MHz
Maximal zulässige Sendeleistung im Frequenzteilbereich 50,000–50,400 MHz:
100 W PEP
für Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse E
Maximal zulässige Sendeleistung im Frequenzteilbereich 50,400–52,000 MHz:
25 W PEP
für Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse E
Zugelassene Sendearten: Alle Sendearten
Maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung: 12 kHz
Antennenpolarisation: horizontal
Kontestbetrieb: zulässig
Befristeter Zugang im Frequenzbereich 70,150–70,210 MHz
In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) wird im Amateurfunk die vorübergehende Nutzung des Frequenzbereichs 70,150–70,210 MHz bis zum 31. Dezember 2025 unter den nachfolgenden Nutzungsbestimmungen gestattet.
Nutzungsbestimmungen:
Die Nutzung ist auf ortsfeste Amateurfunkstellen beschränkt und darf nur durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse A erfolgen.
Zugelassene Sendearten: Alle Sendearten Maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung: 12 kHz Maximale Strahlungsleistung: 25 Watt ERP
Antennenpolarisation: horizontal
G20 Funk-Flohmarkt
Der 42. G20 Funk-Flohmarkt findet statt am 17.05.2025
Auch im Jahr 2025 findet er statt, der “Treffpunkt im Westen” und zwar am 17.05.2025.
Trotz überall gestiegener Kosten halten wir am Eintritt von 5€ fest.
Termine zum Vormerken
2025 | |
Januar 2025 | |
01.-07.01.2025 | Aktivitätswoche Rheinland-Pfalz |
Februar 2025 | |
15.02.2025 | GHz-Tagung in Dorsten |
März 2025 | |
08.03.2025 | 37. Funkbörse des OV K33 |
23.03.2025 | SAFA, Dillingen |
April 2025 | |
Mai 2025 | |
17.05.2025 | 42. G20 Funk-Flohmarkt |
Juni 2025 | |
27.-29.06.2025 | HAM Radio Friedrichshafen |
- Ende Rheinland-Pfalz-Rundspruch –