Kalibrierservice für Pegelmesser nach Thomas Moliere (DL7AV) oder PWRM1
Kalibrierservice für Pegelmesser nach Thomas Moliere (DL7AV) oder PWRM1
Kostenlose Kalibrierung der Pegelmesser für E- und H-Felder
Der OV Hürth (G50) bietet allen Mitgliedern des Ortsverbandes Hürth (G50) die kostenlose Kalibrierung Ihres Pegelmessers für elektrische (E) und magnetische (H) Felder mit Sonden an.
Kalibriert werden der ehemals vom DARC-Verlag vertriebene Pegelmesser PWRM1 (immer noch erhältlich bei SAT-Service Schneider) mit den dazugehörigen Feldsonden sowie der Selbstbaupegelmesser nach Thomas Moliere (DL7AV). Viele OM haben den Messkoffer schon vor Jahren gekauft und jetzt keinen gültigen Kalibriernachweis mehr. Das Gleiche gilt für den Selbstbaupegelmesser nach DL7AV, der leider nicht mehr vertrieben wird. Damit Messungen mit diesen Geräten für die Selbsterklärung nach BEMFV von der Bundesnetzagentur anerkannt werden, sollte die Kalibrierung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
Beim OV Hürth (G50) steht ein geprüfter Kalibrator und eine TEM-Zelle (beides nach DL7AV) zur Verfügung, in der die Geräte im Feld kontrolliert werden.
Der Pegelmesser wird in zwei Punkten (0 und -60dBm) überprüft und gegebenenfalls kalibriert. Anschließend wird er dann mit den Sonden im Feld überprüft. Dies geschieht standardmäßig bei einer Frequenz von 10MHz und einer Feldstärke von 30V/m. Bei Bedarf kann auch der Frequenzgang ermittelt werden, was aber eigentlich nur bei der Erstkalibrierung erforderlich ist. Der Pegelmesser PWMR1 wird im Normalfall unmittelbar mit der jeweiligen Sonde verbunden. Allerdings kann auch eine Überprüfung mit einem Meßkabel (doppelt geschirmt < 1m) erfolgen. Die üblichen, käuflichen BNC-Kabel sind hierfür allerdings nicht geeignet.
Nach der Überprüfung und Kalibrierung wird ein Kalibrierschein ausgestellt, in dem auch die Verbindungskonfiguration, BNC-Adapter oder Messkabel vermerkt werden. Dieser Kalibrierschein muss der Anzeige nach BEMFV beigefügt werden, damit die - mit den kalibrierten Geräten durchgeführten - Messungen anerkannt werden.