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      Abkommen erleichtert Notfunkverkehr

      (09.01.2005/jh) Am 8.1.2005 ist die Tampere-Konvention in Kraft getreten. Die "Tampere Convention on the Provision of Telecommunication Resources for Disaster Mitigation and Relief Operations" soll es Hilfsorganisationen erleichtern, in Katastrophengebieten Telekommunikationsinfrastrukturen zu errichten und zu verwenden. In vielen Fällen hatten nationale Vorschriften über Frequenznutzungsrechte, Importverbote für Geräte oder auch Beschränkungen der persönlichen Bewegungsfreiheit Einsätze erschwert, sodass Hilfe nicht oder nur verspätet geleistet werden konnte.

      Das Abkommen sichert Helfern, die die Arbeit von Organisationen wie der UN-Flüchtlingskommission, dem UN-Büro für die Koordination humanitärer Angelegenheiten oder das Internationale Rote Kreuz unterstützen, auch Immunität vor Verhaftung und Festnahme, außerdem Steuer- und Zollfreiheit zu. Die Tampere-Konvention beseitigt nicht nur bürokratische Hindernisse, sondern ruft die Staaten und nichtstaatliche Organisationen zur Zusammenarbeit auf und definiert Regeln für die Anforderungen von Telekommunikationshilfsleistungen.

      Bis heute haben 68 Staaten, darunter auch Deutschland, das Abkommen unterzeichnet. Ratifiziert wurde es von 30 Staaten, darunter Großbritannien, Kanada, die Niederlande und die Schweiz, aber auch einige von der Tsunami-Katastrophe betroffene Gebiete: Indien, Kenia und Sri Lanka. Deutschland hat die Konvention noch nicht ratifiziert.

      Download: www.darc.de/referate/ausland/download/icet98-e-tampere.pdf

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