(26.02.2004/jh) Gestern fand die Hauptverhandlung in Sachen Häfner gegen DARC e.V. vor dem Arbeitsgericht in Kassel statt. Die Kammer hat dem Begehren des Klägers auf Wiedereinstellung stattgegegeben. Nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung wird der DARC e.V. entscheiden, ob er gegen dieses Urteil in die zweite Instanz geht.