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      DARC und RegTP optimieren Ablauf

      (12.03.04/js) Ein Antragsteller beantragt den Betrieb einer automatischen Amateurfunkstelle ausschließlich bei der RegTP-Außenstelle Mühlheim. Alle weiteren Verfahrensschritte übernimmt die Behörde. Dies ist das Ergebnis eines Arbeitstreffens Anfang März zwischen dem DARC und der RegTP. Ein weiteres Thema war die Nutzung von neuen digitalen Sprachübertragungs-Systemen im Bereich von 439,450 MHz bis 439,575 MHz mit einer Shift von 7,6 MHz. Zurzeit läuft dort die Erprobung des APCO-25-Systems.

      Nach einer Absprache zwischen den Mitarbeitern der RegTP und den Vertretern des DARC können in diesem Frequenzbereich auch andere digitale Schmalband-Sprachübertragungssysteme experimentell erprobt werden. Zur Nutzung von Echolink-Verbindungen sind fünf Simplexfrequenzen festgelegt worden, vier auf 70 cm und eine auf 2 m. Einvernehmlich legten RegTP und DARC fest, dass eine Verträglichkeitsuntersuchung und Koordinierung dieser Echolink-Verbindungen durch die RegTP und/oder den DARC nicht erfolgen wird. Bei Belegung der Simplexfrequenzen sind andere lokale Nutzungen zu berücksichtigen.

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