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      Frequenznutzungs- und EMV-Beiträge für 2003/2004 festgelegt

      (28.05.04/apf) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, BMWA, hat in seiner Frequenzschutzbeitragsverordnung vom 13. Mai die Frequenznutzungs- und EMV-Beiträge für 2003 und 2004 festgelegt. Demnach sind zu zahlen für 2003 3,70 Euro Frequenznutzungsbeitrag und 20,90 Euro EMV-Beitrag, für 2004 2,90 Euro und 18,90 Euro. Die Verordnung ist rückwirkend zum 1. Januar 2003 in Kraft getreten.

      Gegenüber 2002 haben sich die Beiträge nur gering geändert, damals waren 3,20 Euro Frequenznutzungsbeitrag und 15,34 Euro EMV-Beitrag zu entrichten.

      Die Beiträge werden nur für personengebundene Rufzeichen fällig. Ausbildungsfunkstationen, fernbediente und automatisch arbeitende sowie Clubstationen bleiben davon ausgenommen. Funkamateure müssen die oben genannten Beiträge erst entrichten, wenn ihnen von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, RegTP, ein entsprechender Bescheid zugestellt wurde.

      Eine Vorstandsinformation dazu finden Sie in Packet Radio in der Rubrik DARC und auf der DARC-Webseite unter www.darc.de/aktuell/voinfo.

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