Die Vorschrift über Störungen und Maßnahmen gegen Störungen hat man geringfügig geändert. Die vom Runden Tisch Amateurfunk (RTA) eingebrachten Wünsche, beispielsweise die zügige Bearbeitung von Störfällen oder die Interessenabwägung im Einzelfall sowie die Tatsache, dass Funkamateuren keine dauerhaften Einschränkungen aufzuerlegen sind, werden in die offizielle Begründung der AFuV aufgenommen. Ob dieser Umstand vorteilhaft und ausreichend ist, um sich im Störfall darauf zu berufen, will der RTA kritisch prüfen.