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      neue Gebührenordung der BNetzA für Amateurfunkprüfungen

      Für alle Ausbilder in Amateurfunkkursen und designierte Anwärter auf die anstehende Amateurfunkprüfung sind die zu zahlenden Gebühren am 02. August 2024 von der Genehmigungsbehörde veröffentlicht worden.

      Im Bundesgesetzblatt Nr. 256 vom 02. August 2024 sind die neuen Gebühren für die Abnahme der Amateurfunkprüfungen in den verschiedenen Klassen veröffentlicht. Im Artikel 2 sind die einzelnen "Gebühren- oder Auslagentatbestände" angegeben.
       

      Diese Info soll für alle sein, für die diese Info zutrifft.

      73 de Heinz, DL3AH, DV-Hessen
       

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