(25.6.04/apf) Seit dem 17. Juni verlangt die neuseeländische Fernmeldebehörde in ihrem Prüfungskatalog keinen Telegrafienachweis mehr. Die bestehenden eingeschränkten Amateurfunkgenehmigungen gelten jetzt als Allgemeine Amateurfunkgenehmigungen. Eine Änderung des Rufzeichens ist nicht erforderlich. Andere damit verbundene Bereiche, zum Beispiel Gegenseitigkeitsabkommen, werden berücksichtigt. Darüber informiert DARC-Auslandsreferent Hans Ehlers, DF5UG.