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RLP Rundspruch 45/2024

Themen im Rheinland-Pfalz-Rundspruch

 

  • Weihnachtspause des Rheinland-Pfalz-Rundspruchs
  • SAFA 2025 – Anmeldungen
  • G20 Funk-Flohmarkt
  • Auszug aus dem Amtsblatt der Bundesnetzagentur erschienene Verfügung Nr. 105/2024 über die Verlängerung der befristeten Erlaubnisse der Nutzung der angegebenen Frequenzbereiche bis zum 31.12.2025
  • Termine zum Vormerken

 

 

 

 

Vorankündigung Weihnachtspause des Rheinland-Pfalz-Rundspruchs

 

Wie jedes Jahr findet eine Weihnachtspause des Rheinland-Pfalz-Rundspruchs statt.

Dies ist der letzte Rheinland-Pfalz-Rundspruch für dieses Jahr.

Ab dem 09. Januar 2025 erscheint dieser wieder wöchentlich.

 

Ich wünsche allen ein frohes Fest und ein gutes neues Jahr, viel Glück und Gesundheit.

 

73,

Silvia - DF8WR

 

 

Ausschreibung Aktivitätswoche Rheinland-Pfalz 2025

 

Der Distrikt Rheinland-Pfalz veranstaltet vom 1. bis zum 7. Januar eines jeden Jahres seine traditionelle Langzeitaktivität, die Aktivitätswoche Rheinland-Pfalz.

 

Die Aktivitätswoche beginnt um 0 Uhr UTC am Neujahrsmorgen und endet am 7. Januar um 24 Uhr UTC.

Während dieser Zeit sind alle Funkamateure des Distriktes „K“ aufgerufen, besonders aktiv zu sein.

Die komplette Ausschreibung (Stand 23.10.2024) ist zu finden unter:

https://www.darc.de/fileadmin/filemounts/distrikte/k/raw2025/raw-ausschreibung-2025.pdf

 

 

Auszug aus dem Amtsblatt der Bundesnetzagentur erschienene Verfügung Nr. 105/2024 über die Verlängerung der befristeten Erlaubnisse der Nutzung der an gegebenen Frequenzbereiche bis zum 31.12.2025

 

Nutzung des Frequenzbereichs 50–52 MHz

In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) wird im Amateurfunk die vorübergehende Nutzung des Frequenzbereichs 50,00–52,00 MHz vom 01.01.2025 bis zum 31. Dezember 2025 für Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunk der Klasse E unter den nachfolgenden Nutzungsbestimmungen gestattet

 

Nutzungsbestimmungen

Frequenzbereich: 50,000 MHz-52,000 MHz

Maximal zulässige Sendeleistung im Frequenzteilbereich 50,000–50,400 MHz:

100 W PEP

für Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse E

Maximal zulässige Sendeleistung im Frequenzteilbereich 50,400–52,000 MHz:

25 W PEP

für Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse E

Zugelassene Sendearten: Alle Sendearten

Maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung: 12 kHz

Antennenpolarisation: horizontal

Kontestbetrieb: zulässig

 

Befristeter Zugang im Frequenzbereich 70,150–70,210 MHz

In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) wird im Amateurfunk die vorübergehende Nutzung des Frequenzbereichs 70,150–70,210 MHz bis zum 31. Dezember 2025 unter den nachfolgenden Nutzungsbestimmungen gestattet.

 

Nutzungsbestimmungen:

Die Nutzung ist auf ortsfeste Amateurfunkstellen beschränkt und darf nur durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse A erfolgen.

Zugelassene Sendearten: Alle Sendearten Maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung: 12 kHz Maximale Strahlungsleistung: 25 Watt ERP

Antennenpolarisation: horizontal

G20 Funk-Flohmarkt

 

Der 42. G20 Funk-Flohmarkt findet statt am 17.05.2025

Auch im Jahr 2025 findet er statt, der “Treffpunkt im Westen” und zwar am 17.05.2025.

Trotz überall gestiegener Kosten halten wir am Eintritt von 5€ fest.

 

 

 

Termine zum Vormerken

 

2025

Januar 2025

01.-07.01.2025

Aktivitätswoche Rheinland-Pfalz

Februar 2025

15.02.2025

GHz-Tagung in Dorsten 

März 2025

08.03.2025

37. Funkbörse des OV K33

23.03.2025

SAFA, Dillingen

April 2025

  

Mai 2025

17.05.2025

42. G20 Funk-Flohmarkt

Juni 2025

27.-29.06.2025

HAM Radio Friedrichshafen

 

- Ende Rheinland-Pfalz-Rundspruch –

 

 

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