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Wie werde ich Funkamateur?

Wer am Amateurfunkdienst teilnehmen möchte, benötigt von der zuständigen Behörde, der Bundesnetzagentur, einen Nachweis über eine erfolgreich abgelegte Amateurfunkprüfung. Mit diesem Nachweis kann eine Teilnahme am Amateurfunkdienst beantragt werden und die BNETZA weist ein entsprechendes Rufzeichen zu. In der Amateurfunkverordnung sind die in Deutschland gültigen Amateurfunkzeugnis-Klassen geregelt.

  • Klasse E, international Novice, ermöglicht den Betrieb auf 4 Kurzwellenbändern, 2 m, 70 cm und 3 cm mit einer zulässigen Ausgangsleistung von je nach Frequenzbereich zwischen 5 und 100 Watt.
  • Klasse A, international HAREC, ermöglicht den Betrieb auf allen in Deutschland zugelassenen Amateurfunkfrequenzen.

 

Die "Ausbildungskooperationen Ruhrgebiet" sind mehrere Zusammenschlüsse von Ortsverbänden die gemeinsam Ausbildungsmöglichkeiten zur Vorbereitung auf die Amateurfunk-prüfung bei der Bundesnetzagentur anbieten. Die Kurse sind grundsätzlich kostenlos, eine Mitgliedschaft im DARC ist aber obligatorisch.

 

Anfang November hat ein neuer Kurs begonnen mit 19 begeisterten Teilnehmern. Der Kurs findet bedingt durch Corona über eine Videoplattform statt. Zusätzlich gibt es eine Betreuung in den wohnortnahen Ortsvereinen. Interessenten für neue Kurse, die regelmäßig durchgeführt werden, können sich gerne mit uns in Verbindung setzen.

(Norbert - DG7EAO)

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