Der OV L33 beteiligt sich gelegentlich an der Aktivierung von Sonderrufzeichen.
Hier gibt es eine Auflistung der Sonderrufzeichen, die durch L33 Mitglieder beantragt wurden.
75 Jahre Ende der Berlinblockade
Mit der Aktivierung von drei Rufzeichen haben wir an die Blockade Berlins und die Lüftbrücke erinnert.
Jedes der Rufzeichen steht für einen der beiteiligten Berliner Flughäfen:
DL0GWW für Gatow
DL0THF für Tempelhof
DL0TXL für Tegel
Es gab ein Kurzzeitdiplom (12. Mai bis 24. Juni 2024) und die drei Rufzeichen haben den Sonder-DOK 75LUFT erhalten.
An dieser Stelle einen herzlichen Dank an unsere Aktivierer, die 11.725 QSOs ins Log brachten. Jeder konnte nach seinen Möglichkeiten mitmachen, ob 2 Stunden FT8 mit der Balkonantenne oder 24 Stunden am Tag mit ausgewachsenen Antennen, hauptsache es macht Spaß.
Rufzeichen | QSOs |
DK1VAN | 2 |
DK6OC | 30 |
DL7UGO | 50 |
DL2ZAT | 57 |
DO1KPH | 62 |
DO2XU | 90 |
DJ9DJ | 108 |
DL4EAX | 117 |
DL7AUB | 142 |
DL1EAL | 178 |
DL3FDD | 202 |
DL3WB | 218 |
DL4DBM | 324 |
DL7VMM | 603 |
DL6WM | 617 |
DM1CG | 803 |
DL4PY | 975 |
DO1RWM | 1120 |
DB4SNK | 1359 |
DF5MF | 1927 |
DO9PL | 2740 |
DL17UBOOT
Nach sechswöchiger Aktivität ist DL17UBOOT am 31. Mai 2023 außer Betrieb gegangen. Carmen (DM4EAX), hatte den richtigen Riecher, dass der Transfer der U17 der Bundesmarine von Kiel ins Technikmuseum Speyer eine breite Öffentlichkeit finden würde und hatte kurzerhand das Rufzeichen bei der BNetzA beantragt. Die öffentliche Aufmerksamkeit des UBOOT-Transfers hat zeitweise zu einem Ansturm auf DL17UBOOT geführt. Der zugeteilte Sonder-DOK war U17TMS, wobei TMS für Technikmuseum Speyer steht. U17 wäre natürlich genial gewesen, aber den hat ja schon der Ortsverband Weiden. :-)
Hinzu kommt, dass man sich von ham-awards.de unkompliziert ein Diplom herunterladen kann. Diese Plattform basiert auf der dankensweise von Karsten (DL1RUN) und Richard (G4ZFE) bereitgestellten Software, welche von Michael (DL4EAX) simplifiziert und angepasst wurde. Sie funktioniert vereinfacht erklärt so, dass die QSOs der Sonderstation in eine Datenbank geladen werden. Dann muss derjenige der ein Diplom haben möchte nur noch sein Rufzeichen eingeben, kann seine QSOs sehen und das Diplom der erreichten Klasse herunterladen.
Das Wichtigste waren unsere Aktivatoren. Sage und Schreibe 31 Aktivatoren fanden sich ein und brachten 10.737 QSOs ins Log, eine beeindruckende Zahl. Mit 4.254 QSOs in den digitalen Sendearten, 3.277 Phonie und 3.206 CW QSOs war die Verteilung harmonischer als erwartet. Bei den Bändern dominierte das 40m Band, gefolgt von 80m und 20/30m. Aber auch die UKW-Bänder wurden mit 827 Verbindungen bedacht und es gelangen sogar 111 QSOs über QO-100. Daraus resultierte Stand 10. Juni 2023 der Download von 869 Diplomen und auch 23 SWL Diplome wurden auf traditionellem Wege erstellt und per E-Mail versendet.
Ein Highlight war die Aktivierung von DL17UBOOT im CQ WPX CW Contest durch Roland (DL1EAL), vom Ortsverband Hilden (R04). Der Andrang auf den seltenen Präfix DL17 war zeitweise enorm, und er wurde auch von seltenen DX-Stationen angerufen, um die er sich sonst immer im Pile-Up abmühen musste. Somit erreichte er mit 947 QSOs im CQ WPX CW seine persönliche Bestmarke.
Nochmal vielen Dank an unsere unermüdlichen Aktivatoren, die sich teilweise die Nächte um die Ohren geschlagen haben, um das Rufzeichen in die Luft zu bringen und dem großen Andrang bis zum Schluss der Aktivierung bedienten.
Die QSL Karten werden über den DARC QSL Service versendet. Hier gilt mein Dank Peter (DL1PJO) für die Bereitstellung des Fotos und dem Vorsitzenden des DARC Distriktes L, Georg (DH0EAV) für die Finanzierung des QSL Versandes.
Im Rückblick auch auf die vorherigen Aktionen, zum Beispiel mit DL75DRG, haben wir gelernt, dass sich Sonderrufzeichen besonders lohnen, wenn der Anlass von öffentlichem Interesse ist und wenn man den Aktionszeitraum kurz hält. Ich denke, dass es allen beteiligten viel Spaß gemacht hat, schauen wir mal was als Nächstes vorbeigeschwommen kommt.
DL75DRG
Im Jahr 2022 feiert der Distrikt Ruhrgebiet sein 75-Jähriges Bestehen.
Aus diesem Anlass haben wir das Sonderrufzeichen DL75DRG beantragt.
Passend dazu gibt es den Sonder-DOK 75DRG.
Das „75DRG Diplom“ rundet das Jubiläum ab.
DL73AFUG
Im Jahr 2022 feiert das Amateurfunkgesetz seinen 73-ten Geburtstag.
Aus diesem Anlass haben wir das Sonderrufzeichen DL73AFUG beantragt.
Passend dazu gibt es den Sonder-DOK 73AFUG.
DL73AFUG zählt auch für das „75DRG Diplom“, welches zum 75-Jährigen Bestehen des Distriktes Ruhrgebiet herausgegeben wird.
DL35EUDXF
Seit 35 Jahren unterstützt die EUDXF DXpeditionen. Um das zu feiern haben wir von November 2021 bis Oktober 2022 das Rufzeichen DL35EUDXF mit dem Sonder-DOK EUDXF beantragt. Der Fokus der Aktivierung war der traditionelle Aktivitätsmonat November. Dort kamen mit 8 verschiedenen Operatoren 4087 QSOs ins Log.
Das DL35EUDXF Diplom wurde gut angenommen und wie folgt heruntergeladen:
Bronze: 66x
Silber: 11x
Gold: 1x
Platin: 1x
Wir haben das Rufzeichen auch über den Aktivitätsmonat hinaus genutzt um auf die EUDXF aufmerksam zu machen.
DL70AFUG
70 Jahre Amateurfunkgesetz in Deutschland im Jahr 2019.
Am 15. März 1949 trat das 1. Amateurfunkgesetz (AFuG) in Deutschland in Kraft.
Ein Anlass dies mit einem Sonder-Clubstationsrufzeichen zu feiern.
Deshalb hat Carmen, DM4EAX das Rufzeichen DL70AFUG von der Bundesnetzagentur zugeteilt bekommen.
DL70AFUG war bis zum 31. Dezember 2019 mit dem Sonder-DOK 70AFUG auf (fast) allen Bändern und Betriebsarten in der Luft.
Die Aktivierung des Rufzeichens erfolgte durch verschiedene DARC Mitglieder.
Historie des AFuG
Von Willkür bis zum Gesetz
Zu Zeiten der Weimarer Republik und dem 3. Reich hatte es der Funkamateur in Deutschland schwer, legal auf Sendung zu gehen. Es gab zwar das 1928 in Kraft getretene Fernmeldeanlagengesetz (FAG) in dem der Funkdienst durch Privatfunker eingebettet war, durch zahlreiche Verordnungen und Änderungen der Zuständigkeiten der Ministerien, wurde es den Funkamateuren jedoch nicht leicht gemacht. Auch nach 1945 haben die Besatzungsmächte erstmal ordentlich geblockt. So waren sämtliche Nachrichtenübermittlungsgeräte inkl. Brieftauben an die Alliierten abzugeben. Doch Rettung nahte. Schon im Juli 1946 gab die Militärregierung der USA die Genehmigung zur Gründung eines Clubs der Freunde der Funktechnik. Nun ging es Schlag auf Schlag. Im August 1946 wurde der Württembergische Radioclub in Stuttgart gegründet, ebenso entsprechende Vereine in Bayern. Weitere Clubgründungen erfolgten in der britischen Besatzungszone, nur die Franzosen sträubten such weiterhin.
Die ersten Gesetzentwürfe werden erarbeitet
Die Clubs bemühten sich ein eigenes Amateurfunkgesetz auf den Weg zu bringen, hatten sie doch in der Zeit von 1928-1945 mit dem FAG schlechte Erfahrungen gemacht. So stellten sie seit Anfang 1948 Voraussetzungen zusammen, unter denen ein Funkamateur die Lizenz zum Funken erhalten kann. Doch zahlreiche „Schwarzfunkaktivitäten“ störten diese Bemühungen empfindlich, die Deutsche Post beschlagnahmte am 10.April.1948 erstmals Stationen.
Die Militärregierung der Vereinigten Wirtschaftsgebiete kurz Bizone, legte dem Verwaltungsrat am 27. Juli 1948 nahe, ein Gesetz über das Funkwesen zu erarbeiten. Damit sollte der unlizenzierte Funkverkehr durch eine deutsche Behörde kontrolliert werden. Doch der Amateurfunk sollte wieder nur über Verordnungen im Fernmeldeanlagengesetz geregelt werden. Dieses Gesetz fand durch den Verwaltungsrat am 08. September 1948 Zustimmung, jedoch nicht durch die Funkamateure und ebenfalls nicht durch die Militärregierung. Am 06. Dezember 1948 fand der Entwurf der Funkamateure zum Gesetz über den Amateurfunk durch den Verwaltungsrat endlich Beachtung. In Anlehnung an die Vollzugsordnung zum Internationalen Fernmeldevertrag legte der Verwaltungsrat den Gesetzentwurf der Funkamateure, der Militärregierung vor.
Backsteine ebneten den Weg
Das Genehmigungs- und Gesetzgebungsverfahren durch die Militärregierung dauerte den Funkamateuren zu lange, denn die Gründung der Bundesrepublik Deutschland nahte. Man befürchtet, dass nach der Gründung, das Gesetz über den Amateurfunk nicht mehr zustande kommen würde, da ein derartiges Gesetz dann keine Priorität haben würde. Deshalb nahmen die Funkamateure die Sache nun selbst in die Hand. Sie forderten alle Funkamateure auf, am 15. Januar 1949 einen Backstein, an der Vorsitzenden des Wirtschaftsrates, mit dem Hinweis: “Der Stein diene zur Untermauerung des Amateurfunkgesetzes!“, zu senden. Die Aktion hatte Erfolg. Am 04. März 1949 verabschiedete der Wirtschaftsrat das Gesetz, welches mit den dazugehörigen Verordnungen am 15. März 1949 in Kraft trat. Es war geschafft.
Autor: Carmen Weber, DM4EAX