An alle Leser des Württemberg-Rundspruches

Ich möchte zum Thema “Förderungen der Jugendliche bis 21 Jahren” noch ein paar ganzpersönliche Worte loswerden.Im Herbst 2011 wurde, auf Antrag des Distriktes P, die Förderung der Jugendarbeit in denOrtsverbände verstärkt. Mit einer höherer Zuweisung für Jugendliche bis 18 Jahren sollten dieOVs in der Lage versetzt werden für Projekte und für die Ausbildung der Jugendlichen einenangemessenen finanziellen Spielraum zu haben. Dies nach dem Motto: DER DARC investiertin die Zukunft.2013 wurde diese Förderung, ebenfalls auf einen Antrag aus P, auf die Jugendliche bis 21Jahren ausgeweitet.2014 wurde nun diese Förderung sowie alle bereits bestehenden Zuschüsse z.B. auch fürbestandene Amateurfunkprüfung durch einen Antrag des Vorstandes in den Händen derDistrikte gelegt. Dies u.a. mit der Begründung “der bürokratische Aufwand für dieGeschäftsstelle… stehe in keinem Verhältnis zur tatsächliche Höhe der jeweiligenZuschüsse”.Obwohl die Erhöhung unserer Distriktszuweisung bei weitem nicht die zusätzliche Kostendie auf uns zugekommen sind, decken hat der Distriktsvorstand beschlossen an der finanzielleFörderungen der Jugendliche bis 21 Jahren sowie an alle weitere bisher bestehendenZuschüsse festzuhalten. Wir sind momentan noch ohne weiteres in der Lage diese Kosten zutragen.Dennoch bleibt auch bei mir ein schaler Nachgeschmack:Ich habe das ehemalige Förderprojektfond und die Zuschüsse an den OVs als eineAnerkennung und Unterstützung des Vorstandes und somit des gesamten DARC für dieArbeit in den Ortsverbände empfunden. Dieses herunter Verlagern auf das Ermessen undWohlwollen der Distriktsvorsitzenden vermittelt mir aber ganz persönlich den Eindruck, dassder Vorstand sich von der Basis noch weiter entfernt als es ohnehin schon ist.Ein Mitglied in P schrieb mir: "So einfach kann man unliebsame Dinge (aus Sicht vonGeschäftsführung und Vorstand) wieder entfernen. Formalrechtlich ist diese Entscheidungnicht zu beanstanden und jegliche Kritik ist unnütze Zeitverschwendung. Dennoch, man kannes nur als weiteres Beispiel dafür werten, dass satzungsgemäße Ziele von Vorstand undGeschäftsführung nicht mehr verfolgt werden."Hz´liche 73Béatrice, DL3SFK, DV-P

Diese Website nutzt ausschließlich technisch erforderliche Cookies. Wir benutzen keine Cookies, die eine Einwilligung erfordern würden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. X