Vorstandsbeschlüsse des Distrikts Württemberg

Der Distriktvorstand Württemberg hat 2 Beschlüsse gefasst:

1) Der Distriktvorstand Württemberg beschließt die Auszahlung einer Ausbildungszuschusses in Höhe von 100Euro für die Durchführung einer Amateurfunkausbildung an den auszubildenden OV und zusätzlich 25 Europro bestandener Amateurfunkprüfung (Zulassung für den Amateurfunk) an den OV des Mitgliedes.Dieser Beschluss ist rückwirkend für das erste Halbjahr 2015 wirksam.Durch die Abschaffung des Ausbildungszuschusses in 4.8.1 GO und Umplanung der Gelder (AbschaffungProjektfond, Anhebung des Sockelbetrages für Distrikte) ist die Bezuschussung von Ausbildungsvorhaben indie Hände der Distrikte verlegt worden. Mit diesem Beschluss kommt der Distrikt dieser Aufgabe nach.Der Antrag erfolgt formlos als Mail nach Beendigung der Ausbildung mit einer Teilnehmerliste mit Nennungder erfolgreich abgeschlossen Prüfungen und deren OVs. Die endgültige Entscheidung, ob die Kriterien erfülltsind, bleibt beim Distriktvorstand und ist nicht anfechtbar.Die DV hat von der Geschäftstelle die Liste der noch nicht ausbezahlten Ausbildungszuschüsse aus denvergangenen Jahren erhalten. Die offenen Posten werden in die kommenden Tage an den OVs ausbezahlt.

2) Der Distriktvorstand Württemberg beschließt, dass jeder OV des Distriktes Württemberg, der aktiv undregelmäßig in der Jugendarbeit tätig ist, und dies auch dem Vorstand des Distriktes oder dem AJW-Referat desDistriktes bekannt gemacht hat, aus einer Spende des OV P62 für Jugendarbeit einmalig in 2015 einen Zuschussin Höhe von 200 Euro bekommt. Die endgültige Entscheidung, wer die Kriterien erfüllt, bleibt beimDistriktvorstand und ist nicht anfechtbar.Solche Beschlüsse sind natürlich schwierig in Worte zu fassen. Sie lassen immer Fragen offen.Habt Ihr noch Fragen dazu? Dann bitte melden. Die DV beantwortet sie gerne. (Beatrice, DL3SFK)

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