Prüfungsvorbereitung & Schulung

Novellierte Amateurfunkverordnung (AfuV) in Kraft

Am Montag, den 24. Juni 2024, ist die novellierte Amateurfunkverordnung in Kraft getreten. Mit der überarbeiteten Verordnung gesteht der Gesetzgeber dem Amateurfunkdienst neue, zeitgemäße Möglichkeiten zu. Die AFuV regelt erstmals den Remotebetrieb für Funkamateure der Klasse A. Weiterhin gibt es mit der Einführung der neuen Einsteigerklasse N wieder drei Amateurfunkklassen. Die Prüfungsmodalitäten sind neu gestaltet und bauen nun aufeinander auf. Die erste Prüfung findet in Kürze auf der HAM RADIO in Friedrichshafen statt.

 

Der Ausbildungsbetrieb wird durch die neue Verordnung vereinfacht, so genügt ein /T am eigenen Rufzeichen zur Kenntlichmachung des Ausbildungsbetriebs. Und auch Funkamateure der Klasse E können sich über erweiterte Befugnisse freuen, u.a. ist nun der Zugang zu den GHz-Bändern ab dem 23-cm-Band möglich. Die Änderungen finden Sie zusammengefasst in unserer Schnellübersicht.

 

Kurse

Parallel zum 14-tägigen OV-Abend bieten wir Vorbereitungskurse zum Erlangen der Amateurfunklizenz Klassen N, E + A. Es wird das notwendige Wissen für Neueinsteiger als auch für OMs, die von Klasse N und/oder E auf Klasse E oder A aufstocken wollen vermittelt.

 

Unterrichtseinheiten sind so aufgebaut, dass ein
Einstieg jederzeit möglich ist.

 

Wo sind wir zu finden?

Wegbeschreibung unter Anfahrt.

 

Informationen zu Ausbildung & Amateurfunk bei unserem

Ausbilder: DL8GA, Mail: dl8ga(at)darc.de

Amateurfunk

... ist ein vielfältiges Hobby, da es Kenntnisse in Wissenschaft und Technik, Freude an Kommunikation, handwerkliches Geschick und Kreativität erfordert:

 

  • die eigentliche Funkverbindung mit Funkamateuren auf der Welt
  • Selbstbau von Komponenten und der Antenne der Funkanlage selbst
  • sportliche Wettbewerbe, etwa Conteste oder Amateurfunkpeilen

Den Funkamateuren stehen verschiedene Frequenzbereiche, die sogenannten Amateurfunkbänder, zwischen 135 kHz und 250 GHz im Langwellen-, Mittelwellen-, Kurzwellen- und Ultrakurzwellen-Bereich zur Verfügung. Auch im Gigahertz-Bereich, im optischen Bereich und im Bereich der Terahertzstrahlung sind Funkamateure aktiv und insbesondere im Letzteren auch aktiv an der Forschung beteiligt.

 

Alle Funkamateure haben einen gemeinsamen Verhaltenskodex, den so genannten ...

Ham Spirit

Funkamateure sollen sich auch international dem Geist der Weltoffenheit, Technikbegeisterung, Toleranz, Menschlichkeit und selbstlosen Hilfsbereitschaft widmen. Ziel und Zweck des Amateurfunkdienstes ist die
Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Völkerverständigung, aber auch die
Unterstützung der Behörden beim Aufbau von Nachrichtenverbindungen in Katastrophenfällen.

 

Nach den Regeln des Ham Spirit agieren die Funkamateure ungeachtet gesellschaftlicher Unterschiede wie Hautfarbe, Sprache, Religion oder politischer Gesinnung des Gesprächspartners. Es werden weder politische, religiöse, militärische noch kommerzielle Zwecke im Amateurfunkdienst verfolgt.


Der Amateurfunkdienst ist im Sinne der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) ein Funkdienst, der von Funkamateuren (ordnungsgemäß befugten, an der Funktechnik interessierten Personen) ohne finanzielle Interessen zu Zwecken

 

  • der Selbstausbildung,
  • der gegenseitigen Verständigung und
  • technischer Untersuchungen

betrieben wird.


Daneben gibt es den Amateurfunkdienst über Satelliten, der Weltraumfunkstellen an Bord von Erdsatelliten (Amateurfunksatelliten oder Raumstationen) zu denselben Zwecken nutzt.
In Deutschland wird der Amateurfunkdienst laut seiner Definition zusätzlich zu Zwecken der Völkerverständigung und zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen wahrgenommen (§ 4 Nr. 1 der Frequenzverordnung).

DE-Kennzeichen für Kurzwellenhörer im DARC

Die DE-Prüfung im Ortsverband und das danach vergebene Kennzeichen durch den DARC soll zur Teilnahme als Funkempfangsamateur am internationalen Amateurfunkdienst ermutigen. Mit dem DE-Kennzeichen wird die Vermittlung von QSL-Karten deutlich vereinfacht und man kann auch als SWL seine Empfangsleistungen mit Hörerdiplomen dokumentieren, wenn man die benötigten QSL-Karten gesammelt hat.


Vor der Zuteilung von DE-Kennzeichen müssen die Grundlagen des Kurzwellen-Empfangs nachgewiesen werden. Das Niveau der Prüfung liegt dabei noch deutlich unter dem der einfachsten Amateurfunkprüfung.

 

In Amateurfunkkursen wird die DE-Prüfung oft als kleine Zwischenprüfung abgenommen.

 

Weitere Informationen dazu sind dem zentralen Dokument "Informationen für Kurzwellenhörer" zu entnehmen:

https://www.darc.de/fileadmin/filemounts/gs/qsl/SWL_Info_2023_06_v6.pdf

 

 

Prüfung

Die Prüfung zur Zulassung am Amateurfunkdienst erfolgt bei der Bundesnetzagentur selbst. Die von uns aus nächstliegende Aussenstelle dazu wäre z.Zt. in Eschborn (Rhein/Main):


Ablauf AFu-Prüfung: https://www.youtube.com/watch?v=VMAfg-6KkTk

 

Per Formular kann man sich zur Prüfung anmelden und gleichzeitig ein Rufzeichen beantragen.

 

Den Download findet man auf den Seiten der Bundesnetzagentur
in der Rubrik "Anträge und Formulare" unter dem Namen
„Formblatt zur Beantragung der Zulassung zur Amateurfunkprüfung, der Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst, der Anerkennung einer ausländischen Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung oder -Genehmigung“

 

Bundesnetzagentur

Außenstelle Eschborn
Elly-Beinhorn-Straße 2
65760 Eschborn

Tel: 0 6196 965-0
Fax: 0 6196 965-180

http://bnetza.de/amateurfunk  

 

Funkamateure - Wir können Technik !

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