Mitarbeit im Stadtjugendring

Vorstellung des SJR Mönchengladbach

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Der Stadtjugendring Mönchengladbach e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der sich satzungsgemäß einsetzt für die Herstellung gleicher Lebenschancen für alle Jugendlichen sowie deren Rechte und Ansprüche auf Emanzipation und Mitbestimmung.

 

Dies wird erreicht durch die Einflussnahme auf die Kommunalpolitik im Interesse der Jugendlichen, u.a. durch ständigen Kontakt mit den politischen Parteien, die Einflussnahme auf die Tätigkeit des Jugendamtes und des Jugendhilfeausschusses durch Initiativen, Vorlagen und Stellungnahmen zu deren Arbeits- und Beschlussergebnissen.

 

Der SJR arbeitet für die Durchsetzung eines umfassenden Jugendhilfeprogramms auf der Grundlage eines am Bedarf orientierten Jugendhilfeplans. Er macht Vorschläge zur Vergabe der Mittel an die Mitgliedsorganisationen, führt Öffentlichkeitsarbeit, jugendpolitischen Aktionen und Veranstaltungen durch.

 

Eine Zusammenarbeit und ggf. Auseinandersetzung erfolgt mit anderen Institutionen und Organisationen im jugend-, bildungs- und sozialpolitischem Bereich. Das gegenseitige Verständnis, der Erfahrungsaustausch und die Bereitschaft der Zusammenarbeit der Mitglieder werden gefördert, um gemeinsame Aktionen und Veranstaltungen, sowie ggf. die Schaffung gemeinsamer Einrichtungen anzuregen und durchzuführen

 

Für uns Funkamateure in einem Ortsverband des DARC bedeutet die Mitwirkung an diesen Zielen auch die Möglichkeit der Einflussnahme auf kommunalpolitischer Ebene im Sinne der Förderung des Amateurfunks.

 

18.06.2018 - DL8TL

Ausbildung zum Jugendleiter

Jugendleiter im Ortsverband

Die Ausbildung unserer neuen Jugendleiter ist nun abgeschlossen. In einem mehrtägigen, anspruchsvollen Seminar wurden in theoretischen Gruppenarbeiten und praktischen Übungen Inhalte zu den Themen pädagogische Fachkompetenzen, rechtliche Fachkompetenzen, Methodenkompetenzen sowie Planung und Organisation ausführlich erarbeitet und verinnerlicht. Beispielhaft seien hier Begriffe wie Gruppenphasen, Lebenswelten, Konfliktbearbeitung, Aufsichtspflicht, Sexualstrafrecht, Reflexion und Evaluation genannt.

 

Viele ergänzende Hinweise und Beispiele der erfahrenen Dozenten ließen unsere Teilnehmer erkennen, wie man verschiedene Modelle der Jugendarbeit bezogen auf den Amateurfunk und den DARC sinnvoll angeht und dabei das Kindeswohl wie auch alle rechtlichen Erfordernisse im Auge behält.

 

Obligatorisch ist im Rahmen der Jugendleiterausbildung auch eine Erste-Hilfe-Schulung. Darüber hinaus ist bei allen Veranstaltungen, bei denen Lebensmittel ausgegeben oder zubereitet werden, eine Infektionsschutzbelehrung durch das Gesundheitsamt zwingend erforderlich.

 

Wir danken der Katholischen Jugendarbeit in den Regionen Heinsberg und Mönchengladbach für die gute Betreuung und besonders unseren Dozenten Tobias und Ricarda für die arbeitsintensiven, aber auch sehr angenehmen Tage.

 

Eine erste Jugendaktion ist dann auch schon geplant für die Herbstferien. Dabei kommen die neuen Jugendleiter zum Einsatz und sie werden das erlernte Fachwissen in die Tat umsetzen.

 

25.09.2017 - DL8TL

Grundlagen und Anspruch

Im DARC wie auch allen anderen jugendpflegerisch tätigen Verbänden wird von den Jugendleitern ein bestimmtes Maß an Qualifikation verlangt, denn als Betreuer in unseren Jugendgruppen oder bei der Durchführung von Seminaren oder anderen Veranstaltungen für die Jugend im Club müssen sie gut vorbereitet sein.

 

Deshalb durchlaufen die Jugendleiter eine umfangreiche Ausbildung, in der sie lernen, wie eine Gruppe funktioniert, wie man eine Veranstaltung organisiert und welche rechtlichen Aspekte zu beachten sind.

 

Der Landesjugendring Niedersachen e.V. nennt dazu folgende Ausbildungsinhalte:

• Aufgaben und Funktionen des Jugendleiters/der Jugendleiterin und Befähigung zur Leitung von Gruppen

• Ziele, Methoden und Aufgaben der Jugendarbeit

• Rechts- und Organisationsfragen der Jugendarbeit

• psychologische und pädagogische Grundlagen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

• Gefährdungstatbestände des Jugendalters und Fragen des Kinder- und Jugendschutzes

• Darüber hinaus wird empfohlen, aktuelle Themen des Jugendalters und der Jugendarbeit wie Partizipation, Geschlechterrollen und Gender Mainstreaming, Migrationshintergrund und interkulturelle Kompetenz, internationaler Jugendaustausch und auch verbandsspezifische Themen zum Bestandteil von Ausbildungsstandards zu machen.

 

Außerdem ist eine Erste-Hilfe-Ausbildung zu absolvieren. Die Ausbildung ist kostenpflichtig.

 

Im Anschluss daran können die Jugendleiter die Jugendleitercard - JULEICA – beantragen, die der Legitimation dient und als Qualitäts- und Qualifizierungsnachweis für ehrenamtlich Tätige in der Jugendarbeit zu sehen ist. Da die JULEICA bundesweit gültig ist, sind für die Ausbildung auch bundeseinheitliche Qualitätsstandards hinsichtlich des Inhalts gegeben.

 

Inhaber der JULEICA sind berechtigt, für ihre Verbände finanzielle Förderungen zu beantragen und Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen, die durch die Kommunen und Sponsoren angeboten werden.

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