Auf allen Kurzwellenbändern von 160 - 10 m sowie auf 6 m darf mit maximal 10 W PEP gearbeitet werden, auf 2 m und 70 cm sind max. 50 W PEP erlaubt. Es dürfen nur kommerziell hergestellte Transceiver benutzt werden (keine Selbstbaugeräte). ATV (in allen Modulationsarten) ist nicht erlaubt. Vor das deutsche Rufzeichen setzt man den Landeskenner "ON/".