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      Belgien setzt ECC-Empfehlung (05)06 um

      Seit 30. Januar dürfen Funkamateure mit einer CEPT-Novice-Lizenz (entspricht der deutschen Klasse E) auch in Belgien ohne weitere Gastlizenz Amateurfunkbetrieb machen. Es gelten die gleichen Bedingungen wie für die nationale ON3-Klasse.

      Auf allen Kurzwellenbändern von 160 - 10 m sowie auf 6 m darf mit maximal 10 W PEP gearbeitet werden, auf 2 m und 70 cm sind max. 50 W PEP erlaubt. Es dürfen nur kommerziell hergestellte Transceiver benutzt werden (keine Selbstbaugeräte). ATV (in allen Modulationsarten) ist nicht erlaubt. Vor das deutsche Rufzeichen setzt man den Landeskenner "ON/".

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