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      Bundesnetzagentur teilt Erscheinen der neuen Fragenkataloge mit

      Die Bundesnetzagentur informiert in ihrem aktuellen Amtsblatt Nr. 21, Mitteilung Nr. 343/2006, vom 25. Oktober über das Erscheinen der neuen Fragenkataloge für den Erwerb von Amateurfunkzeugnissen. Die darin enthaltenen Prüfungsinhalte und Anforderungen gelten ab dem 1. Februar 2007 für die Klasse E bzw. ab dem 1. April für die Klasse A.

      Dann gelten drei Fragenkataloge: „Technische Kenntnisse“ für die Kasse E, „Technische Kenntnisse“ für die Klasse A sowie ein gemeinsamer „Betriebliche Kenntnisse und Kenntnisse von Vorschriften“ für die Klassen A und E. Zur Vorbereitung auf eine Prüfung sind daher in der Regel zwei Kataloge erforderlich. Das inhaltliche Niveau lehnt sich dabei an CEPT-Empfehlungen an. Weitere Informationen sind dem Amtsblatt zu entnehmen, welches als Anhang zu einer Vorstandsinformation unter service.darc.de/voinfo veröffentlicht ist.

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