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      Bundesnetzagentur vergibt trotz RTA-Anfrage nur 1600 50-MHz-Genehmigungen

      Ablehnend beantwortet hat die Behörde die Forderung des Runden Tisches Amateurfunk (RTA) an die Bundesnetzagentur, an alle neuerlichen Antragsteller 6-m-Sondergenehmigungen zu vergeben. Die Bundesnetzagentur informiert, dass sie nur die bereits im Vorfeld genannten etwa 1600 6-m-Sondergenehmigungen ausstellen könne, obwohl beim neuerlichen Antragsverfahren mit Abgabefrist 31. Januar etwa 4500 Anträge eingegangen waren.

      Als Grund gibt die Behörde die Interessen der Primärnutzer des Frequenzbereiches an. Das Losverfahren soll in Kürze abgeschlossen sein.

      Weitere Informationen in der Vorstandsinformation vom 17. Februar unter service.darc.de/voinfo.

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