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      Deutsche Klasse-E-Inhaber dürfen in Dänemark funken

      (03.03.2005/js) Die dänische Fernmeldeverwaltung ITST genehmigt Inhabern der deutschen Klasse E (früher Klasse 3) auf Antrag Funkbetrieb entsprechend der dänischen Klasse D. Der Aufenthalt darf maximal drei Monate dauern und dem DO-Rufzeichen ist der Präfix „OZ/“ voranzustellen.

      50 W PEP sind erlaubt in den Bereichen 50...52 MHz, 144...146 MHz, 432...438 MHz sowie 1240...1300 MHz. 25 W ERP auf 70,0125...70,0625 MHz, 70,0875...70,1125 MHz, 70,3125...70,3875 MHz und 70,4125...70,4875 MHz.

      Funkamateure der dänischen Klasse D dürfen unter Aufsicht eines Genehmigungsinhabers einer höheren Klasse auch Funkbetrieb nach dessen Bestimmungen machen. Das bedeutet, in Dänemark dürfen DO-ler unter entsprechender Aufsicht auf Kurzwelle funken. Hierüber informiert Dennis Marco Härtig, DL7RBI, vom DARC-Auslandsreferat.

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