Zwar seien die Anzahl der Antennen im Bereich des Amateurfunks vertraglich nicht festgelegt und geregelt gewesen, Ausuferungen und Nichteinhaltung von Sicherheitsstandards wären aber immer Thema zwischen der DFMG und dem VFDB gewesen. Nach den letzten Kontrollen hätte man daher handeln müssen. Dies diene auch dem Schutz des Amateurfunks und dem langfristigen Erhalt der Standorte für den Amateurfunk. Die Regionalvertretungen prüfen jetzt bei Wartungen die Einhaltung der neuen Konditionen. Die DFMG geht aber davon aus, dass die Funkamateure den neuen Konditionen Folge geleistet haben. Eine Neuregelung der Verträge mit dem VFDB, u. a. wegen der Antennen- und Leistungsbegrenzung, steht zwar an, habe aber keine oberste Priorität. Auch an den einmal ausgehandelten Preisen und Konditionen mit dem VFDB will man möglichst festhalten. Die DFMG hat außerdem aus Sicherheitsgründen pro Standort einen Ansprechpartner unter den Funkamateuren mit Schlüssel vorgesehen und die Verkehrssicherheitspflicht näher spezifiziert. So sollen entweder nur Profi-Antennen genutzt werden, ansonsten muss ein statischer Nachweis erbracht werden.
Hintergrund: Zuvor hatte die DFMG dem Vertragspartner der Funkamateure den VFDB aufgefordert, die teilweise mehr als üppige Nutzung der Standorte kurzfristig zu beenden. Grundlegend wird die max. Antennenanzahl pro Standort auf vier begrenzt und die gesamte Leistungsaufnahme der amateurfunkspezifischen Technik auf max. 100 W. Für die Antennen ist künftig 1 m² an Gesamtfläche vorgesehen. Die Auflagen mussten bis spätestens Ende April von den Betreibern erfüllt sein. Betroffen von der Auflage sind alle Betreiber von Amateurfunkeinrichten wie Amateurfunkrelais, Digipeater, Funkrufsender, Packet-Radio-Knoten usw. auf den Telekom-Türmen. Den Auflagen gingen Turm-Inventuren voraus, wobei der DFMG aufgefallen war, dass an einigen Standort zwanzig oder sogar mehr Antennen in Betrieb waren. In den allermeisten Fällen aber deutlich mehr als vier Antennen. Für fast alle Funkamateure kam der Umstand der Rückführung und Leistungsbegrenzung sehr überraschend. Vor diesem Hintergrund hat der Vorsitzende des DARC den RTA-Vorsitzenden Dr. Walter Schlink gebeten, Kontakt zu den im RTA vertretenen Amateurfunkvereinigungen aufzunehmen und einen Gesprächsbedarf des RTA mit der DFMG auszuloten.