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      Ergebnisse: Standortbescheinigungen bei baurechtlichen Verfahren

      Der Runde Tisch Amateurfunk (RTA) hatte sich an alle zuständigen Landesministerien gewendet um zu erreichen, dass in Baugenehmigungsverfahren oder sonstigen baurechtlichen Verfahren keine Standortbescheinigungen mehr von Funkamateuren verlangt werden. Nunmehr liegen nahezu alle Antworten der Landesministerien mit durchweg positivem Ergebnis für den Amateurfunkdienst vor. Es haben 12 Landesministerien von 16 auf das RTA-Schreiben vom 31. März geantwortet. Die informative Auflistung ist als Vorstandsinformation unter service.darc.de/voinfo erschienen.

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