(24.05.04/js) In Frankreich dürfen Inhaber einer Amateurfunkgenehmigung der CEPT-Klasse 2 (Präfixe F1 und F4) auf Kurzwelle funken, dort aber keine Telegrafie machen. Über diese Änderung hatte am 4. Mai Ministerium für Wirtschaft, Finanzen und Industrie den Präsidenten des französischen Amateurfunkverbandes REF-Union informiert. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt ist es nun offiziell.
Diese Regelung gilt auch für ausländische Funkamateure der CEPT-Klasse 2, wenn sie in Frankreich auf Kurzwelle QRV sind.
Darüber informiert Michel Devezeau, DL2OBZ, vom DARC-Auslandsreferat.