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      Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung veröffentlicht

      (07.10.2004/sh) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) hat am 6. Oktober die Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung im Rahmen einer Rechtsverordnung veröffentlicht, die seit dem 7. Oktober gültig ist. Sie ist als PDF-Datei unter 217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl104s2499.pdf zu finden. Aufgrund des In-Kraft-Tretens kann die Anlage 1 der neuen Amateurfunkverordnung (AFuV) angepasst werden, welche Details zur Frequenznutzung aufführt.

      Die Anlage 1 stand auf der Tagesordnung eines Gesprächs des Runden Tisches Amateurfunk (RTA) mit leitenden Mitarbeitern des BMWA am 24. September. Weitere Themen waren der Störfall-Paragraf sowie die Störfallbehandlung seitens der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post. Zu letzterem machte der RTA deutlich, dass eine unspezifischere Regelung als die der alten DV-AFuG nicht akzeptabel sei. Die Vorstandsinformation mit ausführlichen Erläuterungen des Gespräches finden Sie in Packet Radio in der Rubrik DARC und auf der Webseite unter www.darc.de/aktuell/voinfo.

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