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      Halter-Haftpflichtversicherung für Ballon- und Drachenflüge

      (01.07.2005/js) Ab sofort bietet der DARC eine Halter-Haftpflichtversicherung für Ballon- und Drachenflugprojekte an, die zunächst für ein Jahr befristet ist. Die Jahresprämie ist über den Mitgliedsbeitrag gedeckt. Versichert sind nur die Flüge, die durch den DARC bzw. dessen Organe und Funktionsträger veranstaltet werden. Das jeweilige Projekt bzw. der jeweilige Flug muss vom Veranstalter an die DARC-Geschäftsstelle gemeldet werden, ein Lufthaftpflichtvorschaden darf nicht vorliegen.

      Die Deckungssumme beträgt zwei Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden. Es ist eine Selbstbeteilung mit 1 %, mind. aber 1000 Euro vereinbart, die im Schadensfall vom Veranstalter des Ballonprojektes zu tragen ist. Ein Merkblatt ist nach Fertigstellung unter service.darc.de/versich zu finden. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Juristischen Verbandsbetreuung, Christina Hildebrandt, DO1JUR, unter der Rufnummer (05 61) 9 49 88-32, und per E-Mail darc(at)darc.de.

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