Wesentlichste Neuregelung ist, dass dem Vorstand des Clubs über die Geschäftsstelle die Originalbelege über Einnahmen und Ausgaben sowie die Kontoauszüge jeweils bis zum 10. des Folgemonats vorzulegen sind. Die Vorlagepflicht gilt bei einem Aufkommen von bis zu fünf Belegen im Monat jedes halbe Jahr und bis zu zehn Belegen im Monat jedes Vierteljahr. Bei einem Aufkommen über zehn Belege monatlich ist der Vorlagepflicht monatlich nachzukommen. Fallen keine Einnahmen und Ausgaben an, ist eine Nullmeldung gegenüber der DARC-Geschäftsstelle abzugeben. Bei Einnahmen und Ausgaben, die umsatzsteuerpflichtig sind, ist der Vorlagepflicht unverzüglich, d.h. zum 10. des Folgemonats nachzukommen. Bitte in diesem Zusammenhang auch beachten, dass die komplette Rechnungslegung 2007 inklusive aller Originalbelege, Kontoauszüge und der Inventarliste bis zum 31. März in der Geschäftsstelle vorliegen muss. Die Vorlage dieser Unterlagen ist Grundlage für die Auszahlung der OV-Anteile 2008. Die Geschäftsstelle bedankt sich bei allen Ortsverbänden und Distrikten, die der Bitte gefolgt sind und ihre Abrechnungen bereits nach Baunatal gesendet haben.