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      Informationen zum Antragsverfahren für Clubrufzeichen mit einstelligem Suffix

      (28.07.2005/sh) Anträge für Clubrufzeichen mit einstelligem Suffix können seit Ende Juni, also seit der Veröffentlichung der Amtsblattmitteilung 151/2005 bei der Bundesnetzagentur-Außenstelle Mühlheim eingereicht werden. Details zu den Rufzeichenzuteilungen ergeben sich aus der Amtsblattverfügung Nr. 12/2005, geändert durch die Verfügung 34/2005. Alle Dokumente sind unter www.darc.de/gesetze zu finden. Zwischenzeitlich haben bereits Aktivitäten mit diesen kurzen Rufzeichen auf den Bändern stattgefunden und den Funkamateuren große Pile-Ups beschert.

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