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      Kanada: Zugangsvoraussetzung zur Kurzwelle geändert

      (05.08.2005/js) Die kanadische Regulierungsbehörde Industry Canada (IC) hat seit 22.7. die Zugangsvoraussetzung zur Kurzwelle geändert. Danach ist allen kanadischen Funkamateuren mit einer Basis- oder Fortgeschrittenen-Genehmigung der KW-Betrieb auch ohne Nachweis einer Morseprüfung erlaubt. Davon ausgenommen sind Funkamateure, die nach dem 1.4.2002 die Basis-Prüfung mit weniger als 80 % bestanden haben. Sie müssen für Kurzwellenbetrieb entweder die Prüfung wiederholen und mit mindestens 80 % bestehen, oder die Prüfung zur höheren Klasse bzw. eine Morseprüfung ablegen.

      In Kanada sind neuerdings mindestens 70 % richtig beantwortete Prüfungsfragen zum Bestehen erforderlich. Mit diesen Änderungen hat die IC den Vorschlag des kanadischen Amateurfunkverbandes Radio Amateurs of Canada (RAC) umgesetzt. Dieser hatte unterbreitet, auf Telegrafie als Voraussetzung für Kurzwellenbetrieb zu verzichten. Die Behörde erklärte außerdem, die Morseprüfung bleibe auch weiterhin ein Kriterium zum Funkbetrieb auf Kurzwelle, allerdings nur als eines neben anderen. Der Zugang solle nicht nur von Morsekenntnissen abhängen. Quelle: Radio Amateurs of Canada (RAC)

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