(20.05.2005/apf) Die Meldung "Erfolg gegen PLC: Gericht entscheidet vorläufig für betroffenen Funkamateur" vom 4. Mai wird dahingehend korrigiert, dass der Beschluss 11 K 233/05 des Verwaltungsgerichtes Karlsruhe noch nicht rechtskräftig geworden ist. Die PLC-Netzbetreiberin hat dagegen Beschwerde eingelegt. Quelle: www.vgkarlsruhe.de