Kostenpflichtig zurückgewiesen hat das Landgericht Kassel die Beschwerde eines Vereinsmitgliedes gegen einen Beschluss des Amtsgerichts Kassel. Die Entscheidung traf das Gericht abschließend und schloss weitere Rechtsbehelfsmöglichkeiten aus.
Damit ist das DARC-Mitglied, das zuvor als Ortsverbandsvorsitzender des OVs Willich (R17) geklagt hatte, auch in zweiter Instanz mit dem Antrag gescheitert, die Satzung des DARC e.V. für nichtig erklären zu lassen. Der DARC e.V. hat damit vollumfänglich gewonnen.
Das Landgericht hat sich auch in der Sache mit der Satzung des DARC e.V. auseinandergesetzt und nichts zu beanstanden. Das Aktenzeichen dieser Entscheidung des Landgerichts Kassel lautet 3 T 822/05.
Weitere Informationen in der Vorstandsinformation vom 21. Februar unter service.darc.de/voinfo