Im Zuge eines gelockerten EMVG mit einfachem Marktzugang für elektrische Geräte, äußerten Vertreter des DARC e.V. ihre Bedenken über den Durchgriff der Marktaufsicht. Sie betonten, dass nur eine scharfe, transparente und der technischen Entwicklung voraus eilende Marktaufsicht den Funkschutz in Deutschland erhalten kann.
Der für die Marktaufsicht zuständige Unterabteilungsleiter Reiner Liebler erläuterte im Weiteren das Aufsichtskonzept der BNetzA sowie die Mechanismen bei fehlender Konformität oder Nichterfüllung der Schutzziele.
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