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      Ministerium passt Nutzungsbestimmungen dem aktuellen Zuweisungsplan an

      (05.11.2004/am) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wird die Nutzungsbestimmungen für den Amateurfunk an die verbesserten Möglichkeiten des Zuweisungsplanes anpassen. Dies hat man mit der neuen Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung vom 28. September veranlasst. Dazu überarbeitet man Anhang 1 der neuen Amateurfunkverordnung mit den Nutzungsbestimmungen. Diese ist bislang aber nicht in Kraft getreten. Bis dahin gelten die Nutzungsbestimmungen der bisherigen Amateurfunkverordnung.

      So bleibt beispielsweise der Funkbetrieb auf 50 MHz derzeit nur den Sonderzuteilungen mit den ergänzenden Regelungen vorbehalten. Sollten sich die Regelungen ändern, wird der DARC darüber informieren. Ausführlich auf www.darc.de/aktuell/voinfo.

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