Vor der CEPT-Empfehlung (05) 06 war in Dänemark nur ähnlich der deutschen Klasse E äquivalenter und individueller Betrieb zulässig.
Zur Situation, ob in Deutschland Kurzwellenbetrieb für Klasse E ermöglicht werden könnte, äußerte sich Dr. Tettenborn vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in einem Brief Ende Dezember an den Runden Tisch Amateurfunk wie folgt: "Aus Gründen der Anpassung an internationale Empfehlungen, aber auch aufgrund von Frequenzregulierungsmaßnahmen habe ich die Absicht, in absehbarer Zeit eine erste Änderung der Amateurfunkverordnung zu erlassen ... Lassen Sie mich an dieser Stelle nur einige Problemkreise nennen: Vorzeitige Freigabe des Frequenzbereiches 7100 bis 7200 kHz, europäisch harmonisierte so genannte Einsteiger-Amateurfunkzeugnis-Klasse (mit beschränkter Kurzwellen-Nutzung) ... usw." Diesen Passus hat der DARC bereits in einer Vorstandsinformation vom 5. Januar unter service.darc.de/voinfo veröffentlicht.