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      Nachbarschaftsstreit geht in zweite Runde

      (20.09.2005/ste) Trotz mehrfacher Versuche kam es im Nachbarschaftsstreit von Bernd Kolb, DL2BMH, am 14. September zu keiner gütlichen Einigung am Amtsgericht Mosbach. Der Nachbar besteht weiterhin darauf, dass seine gesundheitlichen Beschwerden vom Funkbetrieb herrühren und hält die Klage aufrecht. Da der Richter keinen Kausalzusammenhang zwischen Funkbetrieb und den Gesundheitsstörungen erkennen konnte, liegt es nun an der betroffenen Familie durch medizinische und technische Gutachten den Beweis zu erbringen.

      Aufgrund der dadurch zu erwartenden Kosten sowie der erheblichen gesundheitlichen Beschwerden wurde der Streitwert auf 7000 € erhöht und somit das Verfahren an das Landgericht verwiesen. Bei der Verhandlung waren rund 40 Funkamateure als Zuschauer anwesend, dies berichtete Rainer Pruggmayer, DL7RP, der bei der Gerichtsverhandlung anwesend war.

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