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      Österreichischer Powerline-Betreiber muss Störungen beseitigen

      (01.12.05/sh) Aus der Angelegenheit PLC-Störungen des österreichischen Powerlineanbieters Linz AG – der Deutschland-Rundspruch Nr. 46 berichtete – sind weitere Details bekannt geworden. Zwar hat das österreichische Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) in seiner Eigenschaft als oberste Fernmeldebehörde entschieden, dass es sich bei Powerline um keine Funkanlage, sondern um eine leitungsgebundene Technik handelt und somit nicht genehmigungspflichtig sei. Gleichzeitig zieht der Bescheid die Linz AG aber in die Pflicht, bis zum 10. Dezember die von ihrem Netz ausgehenden PLC-Störungen zu beseitigen.

      Nach unbestätigten Informationen von Heise online überschreiten gemessene Werte die Grenzwerte um das 16 000-Fache im verwendeten Arbeitsbereich von 3 MHz bis 21 MHz. Die Linz AG sieht keine Bedrohung für ihren Dienst, ist aber nicht bereit, den Text des Bescheides zu veröffentlichen. Martin Standl, Pressesprecher des BMVIT, stellt hierzu insbesondere klar: „Der Spruch des Bescheides hält fest, dass binnen eines Monates alles unternommen werden müsse, damit durch Powerline keine Störungen anderer Frequenzen erfolgen. Der Bescheid wurde am 8. November ausgestellt und am 10. November zugestellt und ist rechtskräftig, da kein ordentliches Rechtsmittel mehr zulässig ist. (Lediglich die Beschwerde beim VwGH und beim VfGH)“. Erste Instanz war das Fernmeldebüro für Oberösterreich und Salzburg. Der Bescheid wurde in der zweiten Instanz BMVIT bestätigt.

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