(03.03.2005/js) Amateurfunkprüfungen sollen „im Laufe des März“ fortgeführt werden. Dies teilte Dr. Tettenborn vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit dem Runden Tisch Amateurfunk (RTA) durch Schreiben vom 25. Februar mit. Damit reagierte das Ministerium umgehend auf das Schreiben des RTA vom 23. Februar, in dem dieser sich massiv über die fehlenden Übergangsregelungen und die damit verbundene, amateurfunkgefährdende „Prüfungsstillegung“ beklagte.
Die RegTP hatte nach In-Kraft-Treten der neuen Amateurfunkverordnung (AFuV) am 19. Februar angekündigt, zunächst keine Prüfungen mehr durchzuführen und begründete dies mit einer fehlenden Gebühren-Übergangsregelung für Teilnehmer, die sich schon vor dem In-Kraft-Treten der Verordnung zu einer Prüfung angemeldet hatten. Außerdem seien die Fragen- und Antwortenkataloge anzupassen.