(03.12.2004/am) Prüfungen zum Erwerb von Amateur- und Flugfunkzeugnissen nehmen Mitarbeiter der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) künftig im Hauptamt ab. Bisher geschah dies als nebenamtliche Tätigkeit mit zusätzlicher Vergütung. Die RegTP folgt mit der Umstellung einer Empfehlung des Bundesrechnungshofes und spart so Kosten. Unberührt davon bleibt die ehrenamtliche Tätigkeit von Funkamateuren in den Prüfungsausschüssen.
Den Empfehlungstext des Bundesrechnungshofes finden Sie unter www.bundesrechnungshof.de/download/bemerkungen_2004.pdf in Kapitel 50, auf Seite 179.